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Zum Schutz von baulichen Anlagen und Personen, zum Risikomanagement und für den Schutz der elektrischen Anlagen in Gebäuden ist es notwendig, eine innere und äußere Blitzschutzanlage errichten.
Die Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, vor direkten Blitzschutzeinschlägen und eventuellen Brand oder vor den Auswirkungen des eingeprägten Blitzstromes zu schützen.
Für die Planung sind verschiedene Regelungen z.B. die jeweilige Landesbauverordnung der Bundesländer, Sonderrichtlinien, DIN EN 62305, etc. zu beachten. Blitzschutzanlagen dienen der Risikoprävention.
Vor jeder Planung sind demnach die Maßnahmen für den Inneren und Äußeren Blitzschutz zum Schutz gegen Blitzschlag in einem Risikomanagement zu bewerten.
Unsere Planungsleistungen im Einzelnen:
Erstellung einer Blitzschutzplanung
Entwicklung der Fangeinrichtung auf dem Gebäude
Sicherstellung einer EMV gerechten Installation
Planung des koordinierten Überspannungsschutzes
Dimensionierung eines Blitzschutzpotentialausgleich
Hier sehen Sie eine Auswahl unserer aktuellsten erfolgreich umgesetzten Projekte
Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
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